H-J. W……. an die Abgeordneten des BVV Pankow Fall W………. Berlin, den 5.3.17 Sehr geehrte Abgeordnete, hiermit übergebe ich Ihnen eine Antwort der Staddträtin Frau Tietje zur Information. Diese Antwort beweist nur, daß auch weiter keine Sachbearbeitung vorgesehen ist. Der Stil, auf Grund des Umfangreichen Schriftverkehr bin ich veranlaßt, ihre Eignung bzw. Befähigung ihrer Person überprüfen zu lassen, erinnert mich an 45 Jahre, die ich in einem anderem Staatssystem leben mußte, aus meiner Sicht wurden da Beschwerden in einer gewissen Art noch bearbeitet, während hier nur unkonkrete und unsachliche Anworten gegeben werden und dann eine weitere Reaktion verweigert wird. Für mich entsteht die Frage, was Frau Tietje eigentlich mit einem Gutachten untersuchen will. Auch sollte Frau Tietje nie wieder darstellen, daß Ihre Handlungen auf das Kindeswohl ausgerichtet ist, wenn sie die Behandlung der Sachfragen ihren Befindlichkeiten gegenüber zurückstellt. Statt einem Gutachten über meine Person zu erstellen, sollte sie nun endlich die Begutachtung des Kindes, wie das Amtsgericht festgelegt hat, veranlassen. Feststellungen eines Abgeordneten des BVV mir gegenüber sollten auch mal zum nachdenken anregen : die von Ihnen bei der letzten Einwohnerfragestunde eingereichten Fragen konnten Sie nicht so ausführlich formulieren, wie Ihr Anliegen erfordert hätte. Und natürlich fielen die Antworten nicht zu Ihrer Zufriedenheit aus. Die Beschwerde über einzelne Mitarbeiter wird nie öffentlich besprochen. Die zuständige Stadträtin stellt sich vor die genannten Personen und weist Ihre Kritik ab. Daran wird sich vermutlich auch nichts ändern. ...... auch bei weiteren Eingaben und Beschwerden wird kein anderes Ergebnis erzielt werden, als die Ihnen bereits vorliegende Antwort. Daß das frustrierend ist, kann ich nachvollziehen. Und Sie haben natürlich Recht, wenn Sie den Umgang mit Beschwerden durch das Jugendamt bemängeln. Mit freundlichem Gruß